Reform der Abwasserbeseitigungssatzung

Die erst Ende 2019 beschlossene Abwasserbeseitigungssatzung ist in ihren Anforderungen an die Eigentümer und Eigentümerinnen maßlos und wird daher von uns abgelehnt.

Mit dieser Abwasserbeseitigungssatzung werden allen Grundstückseigentümern unnötige Kosten auferlegt. Das betrifft zum einen den geforderten Bau von Kontrollschächten für Häuser, die vor langer Zeit ohne derartige Schächte genehmigt wurden. Zum anderen wird die kostengünstige Dichtigkeitsprüfung mit einer Kamera nicht akzeptiert, wenn diese ohne weiteres von einer Inspektionsöffnung aus durchgeführt werden könnte.

Derzeit ist eine von uns unterstützte Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig. Der rechtliche Ausgang bleibt abzuwarten.

Unsere Wählergemeinschaft Zukunft für Springe wird sich im Rathaus für eine Reform der Abwasserbeseitigungssatzung einsetzen.