Normenkontrollklage gegen die Abwasserbeseitigungs-Satzung der Stadt Springe ist anhängig
Am 24. 12. 2020 wurde aus den Reihen der Bürgerinitiativen eine Normenkontrollklage gegen die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Springe beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig gemacht. Angegriffen werden damit die Regelungen der Satzung über
- die Erforderlichkeit von Übergabeschächten unmittelbar an der Grundstücksgrenze
- die Durchführungen der regelmäßigen Funktionsprüfungen an den Grundstücksentwässerungsanlagen ausschließlich als Druckprüfung
- die Verpflichtung, bei Grundstücken an Mischwasserkanälen in jedem Fall eine Rückhaltevorrichtung für das Niederschlagswasser vorzuhalten
- die Mengenbegrenzung des einzuleitenden Niederschlagswassers.
