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Empfehlung zum Widerspruchsverfahren erneuert

Auch nach der Entscheidung im Stadtrat, die Widerspruchsverfahren nicht auszusetzen, bleibt es bei der Empfehlung der Bürgerinitiativen, dass alle Betroffenen (die sogenannten Widerspruchsführer) die Widerspruchsbescheide abwarten sollen. Es besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf für Erklärungen oder Stellungnahmen.

Der Widerspruchsbescheid ist die Voraussetzung für eine rechtliche Überprüfung der Verwaltungsentscheidung der Stadt Springe. Wir raten dringend dazu, dass sich alle Betroffenen diese Möglichkeit offen halten sollen. Nur so kann es gelingen, die Rechtmäßigkeit der WKB-Satzung und der Heranziehungsbescheide auf der Basis der WKB-Satzung durch das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht für die im Streit stehenden Bescheide für das Abrechnungsjahr 2018, aber auch die Konsequenzen für die noch ausstehenden Bescheide der Folgejahre (2019, 2020, 2021 …) klären zu lassen.

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