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Die Stadt Springe und ihr Abwasser

Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Springe ist ein Thema, das sich seit Beginn auf unserer Agenda befindet. Wir haben daher seinerzeit eine Normenkontrollklage gegen die Satzung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg unterstützt. Nun findet die Verhandlung zur Klage in der letzten Woche im November statt.

Doch um was geht es eigentlich?

Die Stadt Springe will mit der Satzung Grundstückseigentümer zwingen, regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen ihrer Abwasserleitungen durchführen zu lassen. Dabei gibt sie ein besonderes, hohe Kosten verursachendes Verfahren vor. Eine kostengünstige Kamera-Befahrung der Rohre ist nicht vorgesehen!

Weiterhin werden so genannte Übergabeschächte gefordert – gerade auch für solche Häuser deren ursprüngliche Genehmigung keine Schächte notwendig machte.

Schließlich wird bei Einleitung von Niederschlagswasser in ein Mischsystem zur Entwässerung auch noch eine Rückhaltevorrichtung zur Begrenzung vorgeschrieben.

Was sagt die BI Springe dazu?

Die Bürgerinitiative Springe hält die Abwasserbeseitigungssatzung für dringend reformbedürftig. Auch bei tatsächlich existierenden technischen Problemen der Abwasserbeseitigung durch Niederschlagswasser kann die Lösung doch nicht darin bestehen, den Bürgern unangemessene Vorgaben zu machen, die nur mit hohen Kosten erfüllt werden können und weit über das Ziel hinaus schießen!