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Dichtigkeitsprüfung – Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG Lüneburg

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Abwasserbeseitungssatzung der Stadt Springe hat zwar Vereinfachungen hinsichtlich der Dichtigkeitsprüfung zur Folge, die Anforderungen an die Übergabeschächte an der Grundstücksgrenze bleiben jedoch bestehen. Außerdem wird eine Revision nicht zugelassen.

Wegen eines so genannten Verfahrensmangels läuft inzwischen eine Nichtzulassungbeschwerde gegen die Entscheidung. Da es das OVG ablehnt, sich mit der Sache erneut auseinander zu setzen, liegt die Beschwerde nun beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig. Durch die Beschwerde ist das Urteil des OVG zur Abwasserbeseitigungssatzung noch nicht rechtskräftig!