Antrag zur Aussetzung der Entscheidung über die Widersprüche abgelehnt
Der Antrag unserer Fraktion Zukunft für Springe zur Aussetzung der Entscheidung über die Widersprüche gegen die Bescheide zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen/Straßenausbaubeiträgen fand in der Ratssitzung am 9. 12. 2021 keine Mehrheit. Mit uns stimmten nur 2 weitere Ratsmitglieder für den Antrag. Das ist bedauerlich und zeigt, dass keine Bereitschaft besteht die dringende Frage zu klären, ob partei- /gruppenübergreifend überhaupt an wiederkehrenden Beiträgen/Straßenausbaubeiträgen festgehalten werden soll.
In der Begründung unseres Antrages hatten wir ausgeführt, es sei nicht ratsam, jetzt in Eile über die Widersprüche zu entscheiden bevor die rechtliche Frage nach der Zuständigkeit der Widerspruchsstelle geklärt ist. Denn nach Inkrafttreten des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts (NKomVG) obliegt es nicht mehr dem Bürgermeister den Widerspruchsbescheid zu erlassen. Die Zuständigkeit liegt nach § 76 Abs. 4 Satz 1 NKomVG bei dem Verwaltungsausschuss. Bürgermeister und Verwaltungsspitze vertraten hierzu die Auffassung, dass dies aufgrund eines Delegationsbeschlusses des Verwaltungsausschusses aus 2005 nicht zutreffe. Mit unserer gegenläufigen Begründung dazu konnten wir nicht durchdringen.
Mehrheitlich abgelehnt wurde auch unser Antrag, die Kommunalaufsicht klären zu lassen, welche Stelle über die Widersprüche zu entscheiden hat.