Anhörungsschreiben und Akteneinsicht
Das Anhörungsschreiben der Stadt Springe vor Erlass eines Widerspruchsbescheides zur Heranziehung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen beschäftigt uns nun schon seit mehr als zwei Monaten. Zwischenzeitlich hatten Vertrauensleute der Bürgerinitiativen Gelegenheit zur Akteneinsicht, bei der jedoch nicht alle Fragen geklärt werden konnten und daher demnächst ein weiterer Termin ansteht.
Da für Sie damit keine Nachteile verbunden sind, gilt nach wie vor unsere Empfehlung auf dieses Anhörungsschreiben hin nichts zu tun und den Widerspruch auf keinen Fall zurückzunehmen!
Sollten Sie sich jedoch in diesen laufenden Vorgang aktiv einbringen wollen, können Sie entweder selbst Akteneinsicht verlangen oder einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Anhörung stellen, da unsere Vertrauensleute noch keine vollständige Akteneinsicht hatten. In beiden Fällen entsteht eine aufschiebende Wirkung, die der Arbeit unserer Ratsmitglieder entgegenkommt.