Abschaffung der wiederkehrenden Beiträge (WKB) und Straßenausbaubeiträge
Die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen ist ungerecht, sie führt mit dem System nach Abrechnungseinheiten zu extrem ungleichen Belastungen bei den Eigentümern und bewirkt Rechtsunsicherheit. Es handelt sich zudem um ein kompliziertes und arbeitsintensives Abrechnungsverfahren, das die Verwaltung dauerhaft mit Mehrarbeit belastet.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2018 beschlossene WKB-Satzung für rechtsunwirksam erklärt hat, hat nun der Rat wiederum mit den Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion am 8.07.2021 eine „nachgebesserte“ WKB-Satzung beschlossen. Die Ratsmitglieder von CDU und SPD haben dies trotz der Warnung der Verwaltung durchgezogen.
Die Verwaltungsspitze hatte in einer Expertise überzeugend dargelegt, dass das Abrechnungsverfahren der WKB unwirtschaftlich und unzweckmäßig ist. Dem erheblichen bürokratischen Aufwand stehe kein Nutzen gegenüber.
Es ist geschafft: – In der Ratssitzung vom 30.06.2022 wurde es beschlossen. Die wiederkehrenden Beiträge und Straßenausbaubeiträge sind Geschichte und werden rückwirkend zum 1.01.2018 abgeschafft. In geheimer Abstimmung wurde die Abschaffung der WKB-Satzung mit 21 zu 11 Stimmen bestätigt.